EthicalMedTech & HWG

EthicalMedTech & Heilmittelwerbegesetz

 

 

 

Die Anerkennung des 66. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. wird beim EthicalMedTech angefragt. 

 

 

Laut Heilmittelwerbegesetz (§ 10) darf nur bei „ÄrztInnen, ZahnärztInnen, TierärztInnen, ApothekerInnen und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben“ für verschreibungspflichtige Arzneimittel Werbung betrieben werden. Alle Personen vor Ort erhalten eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Namensschild, damit das Standpersonal in der Industrieausstellung entsprechende Personen erkennen kann, um dann zu entscheiden, über welche Inhalte/ Themen/ Produkte ggf. kein Austausch erfolgen darf. Die Unterweisung des Standpersonals erfolgt durch das ausstellende Unternehmen.
Sollten Sie nicht zu einer dieser Personengruppen gehören, ist die Teilnahme an den entsprechenden Firmensymposien nicht erlaubt. Bitte achten Sie auf die entsprechende Kennzeichnung vor Ort vor dem Saal oder im Online-Programm. Die Entscheidung über die Teilnahme an dem Symposium obliegt dem durchführenden Unternehmen.